Coming Soon ... beA Archivierung

§ 31a Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO: "Sie (die Bundesrechtsanwaltskammer BRAK) ist berechtigt, die in dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach gespeicherten Nachrichten nach angemessener Zeit zu löschen."
https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__31a.html

§ 27 Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung - RAVPV - Automatisches Löschen von Nachrichten: Nachrichten dürfen frühestens 90 Tage nach ihrem Eingang automatisch in den Papierkorb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verschoben werden. Im Papierkorb befindliche Nachrichten dürfen frühestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/ravpv/__27.html

Ab 01.01.2018 können beA Nachrichten rechtswirksam zugestellt werden. Höchste Zeit für eine Archivierung der beA Nachrichten.

Fragen dazu: +49 3643 878 020

Mehr Infos: www.elektronischer-rechtsverkehr.de